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Corona Hinweise

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher!

Um weiterhin die Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, bleibt der Publikumsverkehr des Amtsgerichts wie folgt eingeschränkt.

Bitte reichen Sie alle Anliegen, die keine persönliche Rücksprache erfordern, schriftlich ein.
Ob ein Erscheinen im Gericht zwingend notwendig ist, können Sie unter 05381 786-0 telefonisch erfragen.


ZUTRITT ZUM GERICHTSGEBÄUDE

Alle Besucher / Prozessbeteiligten haben sich am Informationstresen der Wachtmeisterei anzumelden.

Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude untersagt.

Wer unter diese Zutrittsuntersagung fällt und zu einem Termin, ggf. auch als Vertreter, geladen ist, informiert bitte unverzüglich die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens.

Aktuell besteht keine grundsätzliche Verpflichtung, im Gerichtsgebäude medizinische Masken oder einen sonstigen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

In einzelnen Verhandlungen kann die/der Vorsitzende jedoch das Tragen von medizinischen Masken – auch von Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 – anordnen. Es wird empfohlen, deshalb eine solche Maske mitzuführen.

VERHANDLUNGEN

Solange die Verfahrensbeteiligten keine Abladung erhalten, findet der Termin statt.
Sofern ein Termin gleichwohl aufgehoben wird, erhalten die Prozessbeteiligten eine Abladung.

Die Vorgaben und Empfehlungen zum Infektionsschutz hat das Amtsgericht Seesen in einem Hygienekonzept konkretisiert. Dieses hat unter anderem folgenden Inhalte

Entsprechend der allgemeinen AHA-Formel ist ein Abstand von min. 1,5 m zu anderen Personen zu halten. Hände sind gründlich zu waschen und ggf. zu desinfizieren. Husten und Niesen bitte nur in die Armbeuge.

  • Verfahrensbeteiligte, die aus dem Ausland eingereist oder zurückgereist sind und einer Absonderungspflicht nach der maßgeblichen Quarantäne-Verordnung unterfallen, dürfen das Gericht nicht betreten. Setzen Sie bitte umgehend die zuständige Geschäftsstelle in Kenntnis, die Sie über weitere Einzelheiten informiert.
  • Der Zutritt zum Gericht ist – mit Ausnahme des Besuchs von Gerichtsverhandlungen – auf eilige Angelegenheiten zu beschränken.
  • Besucherinnen und Besucher werden ggf. beim Betreten des Gerichtsgebäudes unter Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen kontrolliert.
  • Auch in Sitzungssälen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, soweit dies möglich ist.

Sollten Sie sich krank fühlen oder Kontakt zu einer (möglicherweise) infizierten Person (gehabt) haben, melden Sie sich bitte vor einem Besuch zunächst telefonisch (05381 786 - 0).

Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem Schutz. Vielen Dank!


Merkblatt Infektionsschutz Corona




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