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Elektronischer Rechtsverkehr

Wichtiger Hinweis für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs!

Ab dem 01.01.2018 wird der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz eröffnet. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann dann rechtswirksam mit allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und den Gerichtsvollziehern elektronisch kommuniziert werden.

Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente könnenab dem 01.01.2018 auch in elektronischer Form eingereicht werden.

Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs jedoch weiterhin unzulässig. Das bedeutet, dass sich für die meisten Bürger nichts ändert und auch künftig der Postweg zu nutzen ist.

Für den elektronischen Rechtsverkehr ist allein die Übermittlung über das Transportprotokoll OSCI zugelassen, das mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bedient werden kann.

Die Gerichte sind allein über das in der Anwendung EGVP enthaltene Adressverzeichnis adressierbar.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://amtsgericht-seesen.niedersachsen.de/wichtige_hinweise/wichtige-hinweise-70482.html

oder unter https://www.justizportal.niedersachsen.de/.

Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.

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