Rechtsprechung
Das Amtsgericht Seesen, eines von neun Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk bzw. 16 im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig, ist (erstinstanzlich) in Zivilsachen, abhängig vom Streitgegenstand bzw. der Streithöhe (in der Regel bis zu 5.000,00 EUR) zuständig. Über etwaige Berufungen entscheidet (meistens) das Landgericht. In Familien- und Gewaltschutzsachen, für die das Amtsgericht ebenfalls zuständig ist, entscheidet das Oberlandesgericht.
In Strafsachen entscheidet der Strafrichter über Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren. Das Schöffengericht (unter Beteiligung der ehrenamtlichen - jeweils - zwei Schöffen) entscheidet über Freiheitsstrafen bis zu 4 Jahren. Das Jugendgericht beim Amtsgericht besteht aus dem Jugendrichter, der u. a. über Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel (z. B. Arrest) und Jugendstrafe bis zu einem Jahr entscheidet, und dem Jugendschöffengericht (mit jeweils einem weiblichen und einem männlichen Jugendschöffen), das unbeschränkt, (letztlich bis zur zeitlich höchsten Jugendstrafe von 10 Jahren und Unterbringung) entscheidet.
Das Amtsgericht entscheidet darüber hinaus über Ordnungswidrigkeiten und betreut die sehr wichtigen (ehrenamtlichen) Schiedsleute im Gerichtsbezirk. Ferner ist das Amtsgericht zuständig für Privatklagesachen. Es entscheidet über Adoptionen, Vormundschaften (bzw. vormundschaftsgerichtliche Erziehungsaufgaben), Betreuungen (bei umfänglichen Erfordernissen aufgrund der hiesigen Krankenhäuser) und Unterbringungen, Landwirtschafts- und Pachtschutzsachen, über Nachlass- (Erb-) Angelegenheiten, Grundbuch-, Abschiebehaft- und Zwangsvollstreckungsangelegenheiten.
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