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Der Zugang zu juristischen Entscheidungen fällt häufig deshalb schwer, weil die Entscheidungsadressaten mit Fachbegriffen konfrontiert sind, die sich ihnen nicht ohne weiteres erschließen. Die Sammlung möchte helfen, diese Verständnisschwelle abzubauen. Sie erhebt dabei weder Anspruch auf wissenschaftliche Vollständigkeit, noch kann und will sie die Beratung durch Angehörige der rechtsberatenden Berufe ersetzen. Es handelt sich um eine reine Serviceleistung, die eine Haftung für Rat, Auskunft oder Empfehlung ausschließt (§ 675 Abs. 2 BGB).

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