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Schiedsleute beim Amtsgericht Seesen

Schlichten ist besser als Richten

Die einvernehmliche Beilegung eines Streites oder einer Auseinandersetzung erleichtert es den Parteien, auch weiterhin im täglichen Leben miteinander auszukommen. Eine Schlichtung vor dem Schiedsamt trägt daher in vielen Fällen mehr zum Rechtsfrieden zwischen den Parteien bei, als ein "erstrittenes Urteil".
Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist häufig der bessere und auch kostengünstigere Weg, einen Konflikt zu bereinigen. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau arbeiten ehrenamtlich, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre. Es gelingt daher häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen. Und die Gebühren für eine Schiedsverhandlung sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren niedrig und betragen nur wenige Euro.

Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen

Bei vielen kleineren Strafsachen muss der "Verletzte" zunächst versuchen, sich mit dem "Beschuldigten" aussergerichtlich zu versöhnen, ehe er Privatklage vor dem Strafgericht erheben kann. Für diesen in der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühneversuch ist das Schiedsamt die zuständige Stelle. Solche Schlichtungsverhandlungen finden z.B. statt bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Wie die Erfahrung zeigt, werden dabei über die Hälfte der Fälle gütlich – nämlich durch eine rechtsverbindliche Schlichtung – beigelegt, so dass die Gerichte nicht mehr bemüht werden müssen.

Das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche

Das Schiedsamt kann auch – was bisher wenig bekannt ist – freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen, etwa aus Verträgen über den Kauf von Sachen oder mit Handwerkern, empfielt sich das ebenso, wie bei vielen Auseinandersetzungen, die sich aus dem Zusammenleben – z.B. als Nachbarn oder Hausgenossen – ergeben können. Auch hier arbeiten die Schiedsfrauen und Schiedsmänner sehr erfolgreich.

Wie erreiche ich das Schiedsamt?

Die Schiedsämter sind bei den Gemeinden eingerichtet. Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt und durch die Leitung des Amtsgerichts ernannt. Im Amtsgerichtsbezirk Seesen sind Schiedsämter eingerichtet.

Weitere Schiedsstellen für Kfz-Handwerk, Ärzte, Architekten und andere finden Sie im Internet. Außerdem erhalten Sie hierzu Informationen bei den jeweiligen Handwerkskammern bzw. berufsständischen Vereinigungen.

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