Wichtige Hinweise
Die Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind nicht befugt, die Bürger in Rechtssachen rechtlich zu beraten. Sofern Sie eine Rechtsberatung wünschen, müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden bzw. an Personen, denen die Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt worden ist.
Die Behördenleitung ist nicht berechtigt, Einfluss auf Entscheidungen der Richter und Rechtspfleger zu nehmen. Diese entscheiden in richterlicher bzw. sachlicher Unabhängigkeit und sind insoweit keinen Weisungen unterworfen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die zuständigen Sachbearbeiter zu den einzelnen Verfahren telefonisch nur in Ausnahmefällen Auskunft geben können. Denn die entsprechende Akte befindet sich in der Regel nicht bei dem Sachbearbeiter, sondern in der Geschäftsstelle. Es ist deshalb ratsam, Anfragen zu den einzelnen Verfahren grundsätzlich schriftlich zu stellen. Dies gilt umso mehr, als in vielen Verfahren die Gegenseite bzw. die Staatsanwaltschaft oder andere Verfahrensbeteiligte von den Äußerungen eines Beteiligten gegenüber dem Gericht informiert werden muss.
Es wird ferner um Verständnis dafür gebeten, dass rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber dem Gericht nicht per E-Mail abgegeben werden können und keine Haftung übernommen wird für die Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen sowie Inhalt der Internetseiten, zu denen eine Verknüpfung besteht.