Mediation beim Güterichter
Wenn zwei sich streiten ...
... kann Mediation beim Güterichter die Lösung sein!!!
In allen anhängigen Zivilprozesssachen, Wohnungseigentumssachen und Familiensachen wird den Parteien seit dem Jahr 2020 auch beim Amtsgericht Seesen die gerichtsinterne Mediation als zusätzliche innovative Konfliktlösungsmöglichkeit angeboten.
Was ist Mediation?
Für die Parteien bietet die Mediation die Chance einer besseren Streitbewältigung durch ein Vermittlungsgespräch unter Begleitung eines richterlichen Mediators. In diesem Gespräch erhalten sie die Möglichkeit, flexibel ihr Verfahren zu gestalten und ein breites Lösungsspektrum für ihren Konflikt zu entwickeln.
In der gerichtsinternen Mediation, die nicht nur am Amtsgericht Seesen, sondern auch an vielen anderen Gerichten in Niedersachsen angeboten wird, sind besonders ausgebildete Richterinnen und Richter als Mediatoren tätig. In Seesen ist der Direktor des Amtsgerichts Burkard Klemke, der vor seinem Wechsel an das Amtsgericht Seesen langjährig als Mediator beim Landgericht Göttingen tätig war, für die Verhandlungen vor dem Güterichter zuständig.
Die Mediation ist nach den Erfahrungen aus zahlreichen durchgeführten Mediationsgesprächen für alle Beteiligte, also Prozessparteien, Rechtsanwälte und richterliche Mediatoren außerordentlich positiv. In der weit überwiegenden Zahl von Verfahren (mehr als 80 %), bei denen ein Mediationsgespräch stattfand, konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Welche Vorteile bietet die gerichtsinterne Mediation
- Es besteht die Möglichkeit, unter neutraler Vermittlung schnell zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung des Konflikts zu gelangen.
- Es können lange Verfahrensdauern durch mehrere Instanzen vermieden werden.
- Weitere Kostensteigerungen durch Einholung zeit- und kostenintensiver Sachverständigengutachten können verhindert werden.
- Anwälte und Parteien sparen Zeit, die sonst für Schriftwechsel und Besprechungen nötig wäre.
- Das streitige Verfahren kann jederzeit ohne Zeitverlust fortgesetzt werden.
- Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.
Wie läuft das Mediationsverfahren am Amtsgericht Seesen ab?
Der richterliche Mediator ist ein nicht zur Entscheidung des Rechtsstreits berufener Richter (d.h. Güterichter i.S.v. § 278 Abs. 5 Satz 1 ZPO). Er wird als neutraler Vermittler ausschließlich in solchen Verfahren tätig, für die er nach der allgemeinen Geschäftsverteilung sonst nicht zuständig wäre. Er bietet den Parteien die Mediation an, die dieses Zusatzangebot freiwillig aufgreifen können. Wenn Kläger, Beklagte und deren Anwälte der Mediation zustimmen, kann kurzfristig (meist innerhalb von 4 Wochen) ein Termin vereinbart werden. Das streitige Gerichtsverfahren ruht für die Dauer der Mediation. Im Mediationstermin, der nach den bisherigen Erfahrungen etwa 1 - 3 Stunden in Anspruch nimmt, wird der Konflikt mit den beteiligten Parteien selbst und ihren Anwälten erörtert. Es werden interessengerechte Lösungen gesucht. Dabei wird auf die freiwillige und eigenverantwortliche Beteiligung der Konfliktparteien Wert gelegt. Am Ende der Verhandlung kann ein gerichtliches Verhandlungsprotokoll mit Erörterung der Sach- und Rechtslage aufgenommen und ein gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. Auf diese Weise ersparen sich Anwälte und Parteien einen weiteren Termin. Zusätzliche Gerichtskosten entstehen durch die Mediation nicht.
Nähere Auskünfte erhalten Sie gern unter:
Amtsgericht Seesen
z.H. Herrn DirAG Burkard Klemke
Wilhelmsplatz 1
38723 Seesen
Sprechen Sie uns an!
Telefonisch wenden Sie sich bitte bei allgemeinen Fragen zum Güterichterverfahren an Frau Menzel, Verwaltungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts, Telefon: 05381/786-151.
Wenn Sie in einem bereits anhängigen Zivil-, Familien- oder WEG-Verfahren eine Mediation vor dem Güterichter wünschen oder sich darüber informieren wollen, wenden Sie sich bitte an die Mediationsgeschäftsstelle, Frau Prust, Telefon: 05382/931-142.