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Familiensachen

Im Amtsgericht Seesen sind ein Richter und ein Rechtspfleger sowie in den Geschäftsstellen zwei Servicekräfte tätig. Durch den Richter werden u. a. Ehescheidungen ausgesprochen. Er entscheidet über die dazugehörigen Folgesachen wie z. B. Versorgungsausgleich sowie Unterhaltssachen, Sorgerechts- und Umgangsregelungsverfahren u. a. Das vereinfachte Unterhaltsverfahren wird ebenfalls hier bearbeitet und durch den Rechtspfleger entschieden. Einen Antragsvordruck und Ausfüllhinweise für das vereinfachte Unterhaltsfestsetzungsverfahren finden Sie hier. Der Antrag ist wie alle anderen Anträge auch mit Abschrift einzureichen. Für fast alle Verfahren kann einkommensschwachen Parteien auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Dies gilt besonders für ein Ehescheidungsverfahren, denn die antragstellende Partei muss unabdingbar durch einen Rechtsanwalt vertreten sein.

Die Serviceeinheit bearbeitet die Verfahren vom Antragseingang bis hin zum Abschluss mit Abrechnung der Verfahrenskosten. Die Mitarbeiter der Serviceeinheit "Familiensachen" sind direkt telefonisch zu erreichen (aufgeteilt für die Anfangsbuchstaben der Familiennamen):

Die Serviceeinheit für die Buchstaben A bis L erreichen Sie unter 05382-931142 und die für die Buchstaben M bis Z unter 05382-931141.

Bild zum Thema Gerichtshilfe Bildrechte: grafolux & eye-server
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