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Das Grundbuchamt Seesen

Sie haben als Grundstückseigentümer oder Inhaber eines Rechts an einem Grundstück die Möglichkeit, innerhalb der Geschäftszeiten des Amtsgerichts (Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr) das entsprechende Grundbuch hier einzusehen (bitte Personalausweis/Reisepass mitbringen!).

Sie haben nachfolgend auch die Möglichkeit, gebräuchliche Antrags-Formulare direkt auf Ihren Rechner zu laden:

- Antrag Grundbuchberichtigung wegen Erbfalls

- Antrag Löschung Recht Abt. II (z.B. Wohnrecht)

- Antrag Grundbuchausdruck (einfach oder amtlich)


Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren. In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.


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