Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
Die Strafabteilung besteht beim Amtsgericht Seesen aus zwei Richtern, einem Rechtspfleger und der Geschäftsstelle, die mit zwei Servicekräften besetzt ist. Das Strafverfahren dient der Durchsetzung des Strafanspruchs und zur Ahndung von Straftaten.
Beim Amtsgericht werden Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren bei Erwachsenen und bei Jugendlichen Jugendstrafen bis zu zehn Jahren und richterliche Maßnahmen verhängt. Das Jugendrecht soll erzieherisch auf die Jugendlichen und Heranwachsenden einwirken, um einer eventuellen späteren Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht vorzubeugen.
Die Freiheits- bzw. Jugendstrafen können zur Bewährung ausgesetzt werden. Die für das Amtsgericht Seesen zuständige Bewährungshilfe befindet sich in 38640 Goslar, Hoher Weg 8, Tel.-Nr. 05321/ 20061.
Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
Ein Großteil der Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ergibt sich aus begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das Amtsgericht entscheidet über die Einsprüche gegen Bußgeldbescheide des Landkreises. Für die Bearbeitung dieser Verfahren sind beim hiesigen Amtsgericht mehrere Richter zuständig.
Eine ausführliche Übersicht zum Bußgeld- und Punktekatalog sowie weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Kraftfahrt-Bundesamtes.